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ZUM GESAMTINHALT
Ungrisches Magazin,
Band 3, Heft 3, Text 16 (S. 257-267)
Hrsg. von
Karl Gottlieb Windisch
Preßburg,
Löwe, 1783
Autor:
Stefan Schönwisner
Zuordnung:
(p257)
An den
Herausgeber
(Mit einem Kupfer)
Ich halte dieses Stück für ein Siegel, das man, bulla aerea nennen kann. Die Form desselben, und der oben durchgebohrte Kopf beweiset, daß es von einem Diplome, oder von einer andern öffentlichen Urkunde herabhieng. Die Umschrift läßt auch nicht zweifeln, daß es unter der Regierung eines der
drey Ungrischen Könige, welche aus dem
Arpadischen Stamme den Namen Andreas führten, im Gebrauche war. — Wie aber? höre ich Sie sagen, ein königliches Siegel von Aerz in Ungern? Ist es denn nicht weltbekannt, daß die Siegel unsrer Könige, allzeit auf Wachs, oder
(p258)
auf Gold geprägt wurden? — Ja, dieß ist jedermann bekannt; aber wer ist im Stande zu beweisen, daß ausser diesen zwo Materien, keinem unsrer ersten Könige erlaubt gewesen, sich zu ihren Siegeln auch einer dritten zu bedienen? Denn, wo stehet ein solches Gesetz geschrieben? - Vielleicht in dem Völkerrechte? Gewiß nicht, denn man weis, daß auch Siegel vom Bley und Silber, und zwar von jenem sehr oft, von diesem aber zuweilen im Gebrauche waren. Ja, man ist auch schon überzeugt, daß die Herren le Moine, und Battoney unrecht haben, wenn sie in ihrer praktischen Anweisung zur Diplomatik behaupten wollen, daß Gold, Silber, Bley und Wachs von verschiedenen Farben, die einzigen Materien alter glaubwürdiger Siegel gewesen sind. * ) — Die Siegel, der alten Könige von Dänemark waren von Aerz ** ), und dennoch glaubwürdig. Wollen Sie noch andere Beispiele, besonders von alten ehernen Siegeln haben? so wird Ihnen der berühmte
Heineccius eines in seinem Werke
de Sigill. p. 114. aus dem königl. Dänischen Kabinete von einem griechischen
Fürsten Alexander ausweisen; ein anderes aber von eben diesem Metalle werden Sie in dem Tagebuche Italiens beschrieben finden, welches der
Alesia, einer Markgräfinn von
Montserrat eigen war. Ja, Sie dörfen nicht einmal diese fremden Bücher durchblättern. Einer von unsern gelehrten Patrioten selbst, der bekannte
Mathias Bel, kann Ihnen diesen Zweifel auf einmal auflösen. Schlagen Sie in seinem Buche, welches sich
Hungariae antiquae et novae Prodromus betitelt, nach, und Sie werden daselbst auf der 66ten
*) Le Moine prakt. Anweisung, S. 63.
**) Neues Lehrgebäude der Diplomatik, 5ter Theil, auf der 436 Seite.
(p259)
Seite finden, daß dieser grosse Mann schon vorher ein Siegel von Aerz, (dullam aeream) entdecket hat. —
Und, nun haben wir schon zwey alte Siegel von Aerz, welche mit dem Bildnisse, und mit dem Namen Andreas prangen. — Aber, welch ein grosser Unterscheid läßt sich an denselben bemerken! Das beym
Bel ist ganz rundförmig, und hat diese Umschrift: + ANDREAS DEI GRACIA UNGARIORUM REX. In der Mitte ist die Figur eines sitzenden Königs, welcher mit der rechten Hand einen Zepter, in der linken aber die Weltkugel hält, und mit einer sonderbaren Krone gezieret ist. Auf dem unsrigen aber raget das Haupt des stehenden Königs, und beyde Aerme über die Ründung hinaus. Die Inschrift aber heißt: ANDREAE REGIS FLORESCAT CVLMEN HONORIS. Ich sage: florescat culmen, und nicht so, wie
Ihr Korrespondent gelesen hat: FLORET MVNIMEN; weil die bey dem verletzten Zwischenraume abgebrochenen Wörter FLORESC - - - LMEN genugsam beweisen, daß die erster Ergänzung der letztern vorzuziehen sey. — Die Waffen, welche hier der stehende König in den Händen, und an seiner Seite hat, ja die Kleidung selbst, ersetzen das, was der Umschrift fehlet, nämlich, daß, hier kein anderer Andreas als der König von Ungern zu verstehen sey. Nun, aus der so grossen Verschiedenheit dieser zwey Siegel erhellet von selbst, daß solche auch von verschiedenem Zeitalter, folglich von zween verschiedenen Königen, welche unter dem Namen Andreas in Ungern regierten, seyn müßen.— Es entstehet also die Frage, welches von diesen beyden Siegeln älter sey? unseres, oder das Belische?
Bel glaubte zwar von dem seinigen, daß, es
Andreas dem Zweyten zugehöre. Aber, seine Muhtmassung hat einen falschen Grund, weil er der Meynung war, daß der Ausdruck Ungariorum
(p260)
Rex nur unter der Regierung dieses Königes üblich war; * ) da es doch gewiß ist, daß
Andreas der Zweyte in allen seinen Diplomen nicht Ungariorum, sondern VNGARIAE REX geschrieben wird. Ja man weis, daß dieß nur unsern ersten Königen, die im eilften Jahrhunderte regierten, gebräuchlich war, sich Ungrorum, Ungariorum, Ungarorum Rex zu schreiben. Daher man auch bey dem
Lambertus Schaffnaburgensis, einem gleichzeitigen Chroniker, diese Worte vom
Andreas, dem Ersten ausdrücklich, liest: Andreas Rex Ungariorum videns Belem quendam propinquum suum regnum affectare, & Ungarios &c. ** ). — Kurz: ich bin versichert, daß das Belische Siegel wirklich vom
K. Andreas dem Ersten sey, und das zwar nicht nur wegen der Umschrift, sondern auch wegen der Form des Siegels und wegen der geprägten Figur des Königs, wo alles den Geschmack des eilften Jahrhunderts verräht. Dieses runde Kupferblatt mußte rückwerts ein Häckchen gehabt haben, mit dem es an das Diplom befestiget war, weil es oben nicht so, wie das unsrige gestaltet, und durchlöchert ist. Ein Zeichen, daß es wirklich vom
K. Andreas den Ersten, sein Daseyn hat, unter dessen Regierung, die herabhangenden Siegel noch nicht im Gebrauche waren. Die Gestalt der Krone ist allhier von eben der Art, welche man auf dem Haupte des Ungrischen
Königes Salomon, der
Andreas des Ersten einziger Sohn war, auf dessen silbernen Denariis erblicket. Nur Schade, daß
Bel dieses seltene Stück nicht völlig nach dem Originale ab zeichnen lassen, sondern dem Maler und Kupferstecher erlaubet hat, sowohl die Buchstaben auf der Umschrift, als die Zuge auf dem Bildnisse zu verbessern, damit
*) Belius de antiq. Ung. prodrom. p. 66.
**) Lambert Schaffnab. ad ann. 1061.
(p261)
es angenehmer in die Augen fallen möchte. — Wo dieses Siegel itzt aufbehalten wird, ist mir unbekannt.
Bel sagt, daß er es von dem
P. Stephanus Paullus Munkátsy bekommen habe. Aber, wer es auch immer besitzt, der würde dem gelehrten Publikum keinen geringen Gefallen erweisen, wann er solches vollkommen so, wie es ist, ohne alle Verzierung abzeichnen, und in Kupfer stechen ließe. Unser Kupferblatt könnte ihm zum Muster dienen, auf dem wir den
König Andreas den Zweyten, so roh und einfältig abgezeichnet vorstellen, wie er wirklich auf seinem ehernen Siegel gepräget ist. Ich sage
Andreas den Zweyten lieber, als
den Dritten, weil es von jenem ohnehin bekannt ist, daß er zum Gebrauche seiner Siegel nicht nur das Wachs, sondern auch das Metall anzuwenden pflegte. — Man weis, daß er die Bestätigung der Ungrischen Freyheit in sieben Exemplaren verfertigen, und jedes derselben mit seinem goldenen Siegel befestigen ließ * ). Daher ist es wahrscheinlich, daß es eben dieser König sey, der außer dem Wachse und Gold, als gewöhnlichen Materien seiner Siegel, sich gefallen lassen, dazu auch das Aerz zu gebrauchen. Vielleicht geschah dieß dazumal, als er von seinem Kreuzzuge zurückkam, und seine Schatzkammer sowohl, als seine Finanzen in der größten Verwirrung, und fast völlig erschöpfet fand; wie er sich deswegen selbst in einem Schreiben an den
Pabst Honorius beklaget.*) — Gewiß das Bildniß des Königs auf diesem unserem Siegel reimt sich mit dieser meiner Muhtmassung eben so übel nicht. Denn er stehet da ohne Zepter, und ohne der gewöhnlichen Weltkugel, nur mit einer Streitaxt, und mit einem Kreuze,
* S. Pray Annal. Reg. Ung. Tom. I. p. 214.
(p262)
welches einem Hammer * ) gleicht, in seinen Händen, und an seiner Seite sieht man hier einen Dolch in der Scheide, und dort einen Schild aufrecht stehen. Er selbst ist geharnischt, und mit keinem andern königlichen Zeichen, als mit einer offenen Krone auf dem Haupte, und mit einem kurzen Paludamente über dem andern Kleide gezieret. — Mit einem Worte: das ganze Bildniß stellet uns die Person des
Königs Andreas, wie er sich den Zunamen Hierosoymitanus auf seinem Kreuzzuge in Palästina erworben hat, vor. Aber die Umschrift? — Diese ist sonderbar: ANDREAE REGIS
*) Doch, ich glaube, daß er wirklich einen Hammer, als ein damals gewöhnliches Gewehr in dieser Hand halte. — In der Fränkischen Chronik auf das Jahr 1279 liest man: in quodam illorum tyrociniorum Comes Clarimontis — armorum pondere praegravatus & MALLEORUM ictibus super caput plurics & fortiter concussus, in amentiam decidit. — Und beym Willel. Britton L. 2. Dum multiplici latus undique malleat ictu hostilis rabies. — Aus diesem unsern Siegel kann Du Cange widerleget werden, da er in seinem Glossario v. MALLEVS glaubte, daß es eine Streitkolbe (clava), oder das Schwerdt selbst (gladius ipse) gewesen sey. Dieser malleus scheinet mir, habe bey den Ungern bicellus, bicillus, oder biicellus geheißen, folglich war es kein Wurfspiß wie Sambucus meynte, noch ein Degen, wie Bonfinius glaubte. Man vergleiche nur die zwo Stellen der Ungrischen Chronik des M. Thurocz, P. II. c. 96, und 97 miteinander. In ipsum — irruit, & cum biccello inter collum & scopulam fortiter lferiendo transfixit; und: Uno bicello valente centum marcas argenti. — Vielleicht schickt sich der Ungrische Streithammer noch am beßten zu dem Worte bicellus.
(p263)
FLORESCAT CVULMEN HONORIS * ). Ehre und und Ruhm dem Könige Andreas auf seinem Throne! —. Aber, werden Sie einwenden: wie schicket sich eine Umschrift, die das Zurufen des Volks enthält, auf ein Siegel? — Und, ich frage Sie, wie schicket sich auf eine gemeine Münze des
gothischen Königs Baduela, die wir doch ächt und unverfälscht haben, die Inschrift: FLOREAS SEMPER? * * ) oder wie schickt sich auf einigen andern alten Siegeln, deren sich die alten Fränkischen Kaiser bedienten, diese Aufschrift: XRE PROTEGE KAROLUM IMPERATOREM? * * * ) oder jene: ROMA CAPVT MVNDI REGIT ORBIS FRENA ROTVUNDI, auf der Rückseite der goldenen Bulle
Kaisers Friederichs des Zweyten, vom Jahre 1225 * * * * ), das ist, von jener Zeit, als
Andreas der Zweyte in Ungern regierte? — So war der Geschmack desselben Zeitalters; und was wollen Sie mehr haben? — Meines Erachtens ist es eben diese Umschrift, welche unser Siegel außer allem Verdachte einer Neuigkeit oder eines Betrugs setzen muß. — Diese Form der Buchstaben, dieser Stil des Ausdruckes, ist wirklich jenem Zeitalter gemäß und eigen. — Kurz! ich bin überzeugt, daß dieses Stück ein Siegel des
Königs Andreas des Zweyten gewesen: ein einfaches Siegel, weil es nur auf einer Seite geprägt ist; und das ist unter andern auch die Ursache, warum ich dieses Sie-
*) Damit das AE auf dieser Umschrift keinem anstößig vorkomme: so versichere ich jedermann, daß dieser Doppellaut auch auf der Casula unsers ersten Königes zu finden sey.
**) Siehe Bandur. Num. Impp. T. II.
***) Du Cange, Dissertat. de Num. infer. aevi. C. 28.
****) Le Moine praktische Anweisung zur Diplomatik. S. 64.
(p264)
gel eben diesem Könige lieber, als
dem Dritten dieses Namens zueigne. Denn, meine Muhtmassung ist, daß unter Andreas dem Dritten ein solches Siegel auch schon auf der andern Seite ein Gepräg haben müßte; weil die doppelten, das ist, auf beyden Seiten gezeichneten Siegel zu Ende der Regierung
König Andreas des Zweyten, anfiengen gebraucht zu werden, und unter
Andreas dem Dritten so gewöhnlich waren, daß man ein einfaches eben so leicht nicht findet. — Unterdessen lasse ich dieses Feld einem andern zu bearbeiten über, weil ich für dießmal einen andern Stof zum Gegenstande habe. — Genug, ich habe die Gründe angeführet, welche mir hinlänglich zu seyn scheinen, das, was ich vorausgesetzt habe, von einem ehernen Siegel des
Königes Andreas des Zweyten, glaubwürdig zu machen. —
Sagen Sie mir nichts davon, daß man bis itzt, was gehöret, oder gelesen habe, daß nur einmal ein Siegel von Aerz unter unsern Königen gebrauchet worden wäre.- Diese Einwendung ist ohne alle Kraft! Mein! wie lange hat man geglaubt, daß unser erste König,
der heilige Stephan keine Münzen von Silber habe prägen lassen; ja keiner der ersten Könige, bis auf
Bela den Ersten. — Diese Meynung ist als die glaubwürdigste sogar dem vaterländischen Corpus Juris einverleibet worden. — Wer aber ist itzt ein so grosser Idiot, der nicht wissen sollte, daß man sich bisher betrogen hat, weil man schon von allen diesen Königen wahre, ächte silberne Münzen entdecket hat; und wie viel wird uns noch die Zeit, und die Aufmerksamkeit von dem, was noch verborgen ist, entdecken! —
Doch, ich sehe vor, man wird diese meine Muhtmassung als eine Ausschweifung ansehen; ja, man wird sich vielleicht ärgern, und mir vorwerfen, daß ich in den Ungrischen Rechten, und in der vaterländischen
(p265)
Diplomatik sehr fremd, und unerfahren seyn müße, weil ich mich zu behaupten getraue, daß solche Siegel in Ungern je gewöhnlich waren. Dieses Aergerniß zu verhüten, will ich mich deutlicher erklären. — Ich halte dieß mein Stück für kein gewöhnliches, sondern für ein außerordentliches Siegel, dessen sich der
König Andreas nur in einigen Fällen bediente. Gewiß ist es, daß die Siegel von Aerz damals durch kein Reichsgesetz verbohten waren, indem selbst
Werböcz ausdrücklich schreibt, daß zur Giltigkeit eines Siegels das Gold, mit Ausschließung eines andern Metalles eben nicht nohtwendig sey *). Freylich waren Gold und Wachs immer die gewöhnlichsten Materien dazu; und daher heißt es in so vielen Diplomen unserer Könige aurea bulla nostra, oder cereo sigillo nostro authentico roboravimus. Aber aus diesem folgt noch eben nicht, daß meine Muhtmassung, welche die zwey benannten Stücke von Aerz, für besondere, und äußerst seltene Siegel hält, gänzlich zu verwerfen sey, es sey dann, daß man mich, von einer ganz andern Absicht, wozu dieses Gepräg gemacht worden, überzeuget. Denn, was die Muhtmassung
Ihres Korrespondenten, welche in eine artige [[UngrischesMagazinBand3Heft1Text07]Preisfrage]] eingekleidet ist, anbelangt: ob nämlich besagtes Stück nicht entweder auf einen Ritterorden, oder auf die Königliche Leibgarde passen könnte: so glaube ich, daß diese weit weniger als die meinige mit wahrscheinlichen Gründen unterstützet werden könne. Ich wünsche daher, daß sich jemand finden möchte, der sich die Mühe gäbe, auch dieß zu untersuchen. Nur auf das floret muni-
*) Tripart . Jur. Hung. P. II. Tit. 13. §.1. SIGILLUM EST NOTORIVM SIGNUM, AVURO, VEL ALTGERI METALLO, VEL CERAE IMPRESSUM, CORROBORANS OMNE FACTUM.
(p266)
men, soll er ja nicht bauen, indem ich schon oben bewertet habe, daß es FLORESCAT CVLMEN zu lesen sey. Vielleicht wäre es auch nicht unnütz, wann jemand nachforschen möchte, ob das angeführte
Belische Stück, nicht etwan nur ein Stämpel gewesen, womit das königliche Siegel, auf das Wachs gepräget ward. Aber da müßte er das Original desselben aufsuchen, um mich zu versichern, daß ich vom
Bel betrogen worden, der davon keine Meldung macht, daß auf dem Originale so, wie auf dergleichen Stämpeln, gemeiniglich alles eingeschnitten, und nicht en bas relief getrieben ist, auch die Buchstaben auf der Umschrift umgekehrt erscheinen. Ja, daß sich
Bel selbst betrogen, weil er glaubte, daß das Original entweder ein Medaillon, (Numus) oder eine Art von wirklichem Siegel (bulla aerea) sey. Gesetzt nun aber, daß dieses Mißverständniß bey dem Belischen Stücke, welches ich nie anders, als im Abdrucke gesehen habe, gehoben wird, was wird man alsdann von unserm Stücke, das wir vor Augen haben, glauben. Sollte es wohl auch ein Stämpel gewesen seyn? Possen! — ein Stämpel mit so erhabenen Figuren; ein Stämpel, womit die Gestalt des Königs und die Umschrift, in dem Wachse nicht eingedruckt, sondern ausgedruckt werden sollte. — Also war es ein Ritterordenszeichen, oder ein Unterscheidungszeichen der königlichen Leibwache? Warum nicht; oder auch eine Schau - oder Denkmünze? — Meinetwegen was immer; man verschaffe nur dieser Meynung eine zuverläßige Wahrscheinlichkeit. Denn bey allem, was itzt gesagt worden, ist noch die Frage, ob es sich auch wohl zu dem Zeitalter, in welchem
Andreas regierte, schicke? — Siegel von andern Materien, wie gedacht, waren auch damals eine gewöhnliche Sache, nur, ob solche auch vom Aerz und mit ähnlicher Inschrift wie die unsrige, zuweilen gewesen; dieses ists,
(p267)
woran man billig zweifelt. — Im Gegentheile aber, ob auch Denkmünzen, Ordens - oder Leibgardenzeichen, von was immer für einem Metalle, damals gebräuchlich
gewesen, das ist es eben, wovon man gar nichts weis. Folglich wird meine Muhtmassung so lang die Oberhand behalten, bis ihr nicht durch bessere und wahrscheinlichere Gründe widersprochen wird.
Ofen, den 18ten März 1783.
St. Sch.