Abendmahlsprobe
Erl\xE4uterung: Der Probebissen (lateinisch iudicium offae): Dem Beschuldigten wurde ein St\xFCck vergiftetes Brot oder \xC4hnliches (Gottesurteilspflanzen) in den Mund gesteckt; musste er diesen Bissen wieder von sich geben, war er schuldig; die christliche Umbildung war die Abendmahlsprobe, die auf dem Glauben beruhte, dass ein Schuldiger nicht straflos das Abendmahl zu sich nehmen kann. Siehe auch Gottesurteil!

Quellen: BROCKHAUS
Topic revision: r8 - 11 Jan 2012, KatalinBlasko
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