Szekleraufstand von 1562
Erl\xE4uterung: Im Dezember 1561 trat Landeskapit\xE4n
Menyh\xE9rt Balassa zu den Habsburgern \xFCber. Die Verschw\xF6rer hatten auch Verbindung zu den
Szeklern aufgenommen. Die mit dem Versprechen auf Wiederherstellung ihrer „alten Freiheiten“ aufgestachelten Szeklermassen griffen im Fr\xFChjahr 1562 zu den Waffen. Die Truppen des siebenb\xFCrgischen F\xFCrsten
Johann II. zerstreuten zuerst bei
G\xF6rgen an der Ny\xE1r\xE1d das kleinere Heer der Aufr\xFChrer, woraufhin sich sein gr\xF6\xDFerer Teil bei
Abstdorf von selbst aufzul\xF6sen begann. Die Anf\xFChrer der Erhebung wurden gepf\xE4hlt, vielen anderen wurden H\xE4nde, Nase oder Ohren abgeschlagen. Johann II. versuchte auf dem Landtag von
Sch\xE4\xDFburg am 20. Juni 1562 die schon offen g\xE4rende Szeklerfrage zu ordnen. Einerseits beschlo\xDF er Repressionsma\xDFnahmen: Er hob das gew\xE4hlte Berufungsgericht in Hofmarkt auf; schlo\xDF die Fu\xDFsoldaten als Geschworene von den Stuhlgerichten aus; strich die \xC4mter der Kommandanten und Stuhlrichter, deren Aufgaben er dem K\xF6nigsrichter \xFCbertrug; machte Salzproduktion und -verkauf zum Staatsmonopol; sanktionierte, da\xDF der Besitz der untreu gewordenen Szekler auf den Herrscher \xFCbergehen solle und damit dem Gemeinschaftseigentum der Szekler entzogen wurde, und machte schlie\xDFlich die Ernennung gemeiner Szekler zum Reiter oder Primor zum Recht des Herrschers. Mit den schwersten Folgen war jedoch die – einstweilen noch nicht als Gesetz ausgesprochene, in der Praxis aber schon verwirklichte – Ma\xDFnahme verbunden, die allgemeine Milit\xE4rpflicht der Fu\xDFsoldaten aufzuheben. Denn mit dieser entfiel jede Rechtsgrundlage f\xFCr die Freiheit der Szekler.
Quellen:
KGS