Durch K\xF6nig Albrecht ausgestellte Urkunden betr. die Freiheiten der S\xE4chsischen Kaufleute (1439)
Erl\xE4uterung: Im Laufe des Jahres 1439 lie\xDF
K\xF6nig Albrecht mehrere Urkunden betr. die Freiheiten der S\xE4chsischen Kaufleute ausstellen:
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Ofen, 5. Juli 1439: K\xF6nig Albrecht verbietet allen Inhabern richterlicherlicher Gewalt in seinem Reiche, die reisenden Hermannst\xE4dter Kaufleute vor das eigene Gericht zu ziehen und ihre Waren mit Beschlag zu belegen. (UB 2346)
- Ofen, 5. Juli 1439: K\xF6nig Albrecht verbietet allen Zolleinnehmern im K\xF6nigreich Ungarn, von den Sachsen der Sieben St\xFChle Z\xF6lle einzuheben. (UB 2348)
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Szeged, 2. August 1439: K\xF6nig Albrecht verbietet den
Szeklergrafen, die den Sachsen der Stadt
Kronstadt und des
Burzenl\xE4nder Distriktes verliehenen Rechte und Freiheiten zu verletzen. (UB 2351)
- Szeged, 2. August 1439: K\xF6nig Albrecht verbietet allen Inhabern richterlicher Gewalt in seinem Reich, die reisenden Kronst\xE4dter Kaufleute vor das eigene Gericht zu ziehen und ihre Waren zu beschlagnahmen, und tr\xE4gt dem siebenb\xFCrgischen Woiwoden, den Szeklergrafen und den Komitatsgrafen auf, gegen Verletzung dieses Befehls vorzugehen. (UB 2353)
Quellen:
UB 2346, 2348, 2351, 2353