Erl\xE4uterung: Die Blutprobe (Bahrgericht) beruhte auf dem uralten Volksglauben vom Bluten des Leichnams in der N\xE4he des M\xF6rders; seit dem Mittelalter wurde sie als eine Art Gottesurteil aufgefasst (z. B. Hagen an der Bahre Siegfrieds im \xBBNibelungenlied\xAB). Siehe auch Gottesurteil!