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Bl\xE4ttern:
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XII. Gang des Religions-Gesch\xE4ftes auf dem Landtage 1646 und 47.
Der
Friedensschlu\xDF mit dem F\xFCrsten R\xE1k\xF3czi wurde 1645. den 16. Sept. auf dem k\xF6nigl. Schlosse zu
Linz unterzeichnet. So wenig dem
F\xFCrsten anfangs bey seinem Unternehmen freye Religions\xFCbung der Protestanten im Grunde Hauptsache seyn mochte; so gewi\xDF ist es, da\xDF sie in der Folge der Unternehmung bey ihm, oder wenigstens bey seinen Freunden und Anh\xE4ngern Hauptsache wurde. Das Friedensdiplom ist ein deutlicher Beweis davon. Von den 9 Punkten handeln die ersten 6, selbst zum Theile der 7te von der Religionsfreyheit! Man sieht, da\xDF dieser Gegenstand am sorgf\xE4ltigsten, am ausf\xFChrlichsten dargelegt ist, da\xDF dabey auf das l\xE4ngst Vergangene, das Gegenw\xE4rtige und die Zukunft gesehen, vorz\xFCglich aber auf die Bauern
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R\xFCcksicht genommen worden. — Auch war es wahrhaftig beyden schlie\xDFenden Theilen Ernst, den Zunder der Uneinigkeit und innern Kriege nun einmal so auszutreten, da\xDF kein Funke \xFCbrig bleiben sollte. Ohne Zweifel war die\xDF seit 30 und mehreren Jahren die Dr\xFCckung der Evangelischen, welche die Katholische Geistlichkeit und deren zu sehr geblendeten Freunde durch allerley R\xE4nke und K\xFCnste, auf alten und neuen Wegen versuchte und \xFCbte. Die kurzen und allgemeinen Ausdr\xFCcke, womit im
Wienerfrieden die Religlonsfreyheit ertheilt wurde, w\xE4ren allerdings f\xFCr billigdenkende, uneingenommene Gem\xFChter hinreichend gewesen: es lie\xDF sich daraus einsehen, was der neuentstandenen Kirche zugestanden sey, einsehen, was ihre Erhaltung und Gr\xFCndung erfordern, auch in der Zukunft nach sich ziehen w\xFCrde. Allein f\xFCr Menschen, wie die meisten katholischen Pr\xE4laten waren, denen Herrschen und Haben mehr als Wahrheit und Irrthum am Herzen lag, lie\xDF der Wienerfriede, mit neunfacher Best\xE4tigung, noch weiten Spielraum genug, und war ihnen eben so gro\xDFer Anla\xDF zur Un-
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einigkeit, als der erste schleichende Eintritt der Lehre an sich.
Peter P\xE1zm\xE1n, gegen 20 Jahre Kardinal und Erzbischof, ein gewandter Jesuit, \xFCbertraf alle! Er war zum Bewundern th\xE4tig f\xFCr das Wohl der r\xF6mischen Kirche, und so ein Mann, wie er, ist es nie ohne Erfolg. Er war gelehrt und scharfsinnig genug, die \xE4u\xDFern alten Rechte der Geistlichkeit, oder die innere Wahrheit der Lehren seiner Kirche mit der m\xF6glichsten Gr\xFCndlichkeit die eine falsche Sache zulassen kann, darzustellen; aber er war vollends furchtbar, wann es darauf ankam, die Freyheiten, die die Worte des
Wienerfriedens ertheilten, bald durch Zusammstellung der Geschichte, als blosse Erpressungen ohne Verbindlichkeit, bald durch neue spitzige Unterscheidungen oder \xFCberfeine Schl\xFCsse wegzuerkl\xE4ren. Die\xDF verursachte stete Uneinigkeit, und hinderte alle gemeinschaftlichen Berahtschlagungen und Gesch\xE4fte. Der
Reichstag von 1638 half allem wenig ab. Die Evangelischen reichten zwar ihre Klagen ein, allein — die Bedr\xFCcker giengen
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mit der vorigen Macht und K\xFChnheit zu neuen Kr\xE4nkungen, und die Unterdr\xFCckten zogen mit eben dem verwundeten Herzen, das sie mitgebracht, vom Reichstage nach Hause.
In dem
Friedensdiplome zu Linz wurde zur Best\xE4tigung eben desselben und zur Verhandlung mehrerer wichtiger Gegenst\xE4nde, f\xFCr die man nicht Zeit nehmen konnte, ein n\xE4chstens zu haltender Landtag bestimmt; und eben die\xDF ist der
Reichstag von 1646, welcher dadurch merkw\xFCrdig ist, da\xDF durch ihn die Religionsfreyheit der Evangelischen auf einen sehr hohen Grad — auf den h\xF6chsten, auf den sie je gestanden — erhoben worden. Es geschah nicht ohne grossen Aufwand von Zeit und Kr\xE4ften! Und eben auch hiedurch zeichnet sich dieser Reichstag aus. Nie, weder vor, noch nach dieser Zeit, ward so viele M\xFChe angewandt, die Beschwerden der Evangelischen zu untersuchen und beyzulegen. Was in den bisherigen Gesetzen kurz und allgemein erlaubt worden, wurde hier deutlich auseinandergesetzt, abgesondert, aufgez\xE4hlt und ausf\xFChrlich dargelegt: es wurden nicht nur
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die Beschwerden voriger Zeit beygelegt, sondern auch gegen k\xFCnftige Ereignisse und Mishandlungen, durch Verordnung strenger Strafe und Ernennung des jedesmaligen Richters, der abermal unter strenger Strafe sein Amt thun mu\xDFte, gesorgt. Der
K\xF6nig erscheint als ein gerechter F\xFCrst, den auch oft wiederholte Klagen und Bitten der Unzufriedenen nicht erm\xFCden, der gern beyde Partheyen in v\xF6lliger Eintracht sehen m\xF6chte, der nie gerne mit einem Befehle dazwischen haut, wo er hoft, da\xDF seine Kinder sich unter sich noch vergleichen w\xFCrden. Die Evangelischen erscheinen als Gekr\xE4nkte, die sich am liebsten an ihren F\xFCrsten halten und von ihm alles hoffen. Wo sie f\xFCr sich nicht durchdringen k\xF6nnen, geben die 3 Abgesandten des F\xFCrsten Nachdruck. Es verlohnt sich wohl, den Gang der Gesch\xE4fte auf diesem Reichstage n\xE4her zu betrachten: er war der erste dieser Art und alle nachherigen Verhandlungen der Religionsangelegenheiten auf Reichst\xE4gen waren diesem \xE4hnlich.
Die St\xE4nde erschienen den 24. August zu Pre\xDFburg; der K\xF6nig aber kam wegen der
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Krankheit und dem erfolgten Tode der
K\xF6niginn erst den 11ten September dahin.
In der ersten Sitzung den 19ten Sept. wollte
Thomas Mikulisch, der Personal, und einige andere sogleich die Wahl des
Palatins vorgenommen haben; allein der gr\xF6\xDFere Theil war der Meynung, man sollte erwarten, was der
K\xF6nig vorlegen w\xFCrde. Die Schrift des K\xF6nigs kam den 22. Sept. Hierinn entschuldigte er sich mit den Zeitumst\xE4nden, da\xDF seit l\xE4ngern Jahren kein Reichstag gehalten worden, erinnert die St\xE4nde, nun desto eifriger mit Beyseitsetzung aller pers\xF6nlicher Vortheile und Leidenschaften, einm\xFChtig f\xFCr das Wohl des Waterlandes zu arbeiten, und stellt hierauf den schlechten Zustand der Gr\xE4nzen vor, mit dem Ersuchen um au\xDFerordentliche Beytr\xE4ge zur Deckung und Befestigung derselben.
Unstreitig war die n\xE4chste Absicht des Reichstags, da\xDF das k\xF6nigliche
Friedensdiplom von den St\xE4nden best\xE4tigt und vollzogen w\xFCrde. Die\xDF machte, da\xDF die Abgesandten des F\xFCrsten, so wie die Gespanschaften von Ober-Ungarn in der n\xE4ch-
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sten Sitzung (den 25. Sept.) darauf drangen, da\xDF das Diplom sogleich und noch vor der Wahl des Palatins best\xE4tigt w\xFCrde; allein umsonst. Die Wahl geschah vorher, in der Person des
Grafen Johann Draschkowitsch. Nun wollten die katholischen St\xE4nde abermal, (den 26. und 27. Sept.) um der Religionssache auszuweichen, nach der Ordnung die von Alters her gew\xF6hnlich war, zur Einsammlung der verschiedenen Beschwerden schreiten; die Evangelischen aber verlangten, da\xDF das Religions-Gesch\xE4ft vor allem andern vorgenommen, und das Diplom des K\xF6nigs best\xE4tigt w\xFCrde. Die Abgesandten des F\xFCrsten traten ihnen mit unersch\xFCtterlicher Standhaftigkeit bey. Man gieng also unverrichteter Sache auseinander und sah sich 3 Tage nicht, bis das Diplom vom K\xF6nige ankam.
Meine Absicht erfordert, da\xDF ich die vorz\xFCglichsten Punkte desselben ausf\xFChrlich hersetze:
Der erste Vorkr\xF6nungartikel von 1608, der sechste Punkt der k\xF6nigl. Diplome und die nachfolgenden Gesetze sollen, aller ge-
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schehenen Verhinderungen und Deutungen ungeachtet, gelten. Alle St\xE4nde des Reichs, die freyen St\xE4dte, die privilegirten Marktflecken, die ungarischen Grenzsoldaten, sollen \xDCberall freye Uibung ihrer Religion, freyen Gebrauch der Kirchen, Gel\xE4ute und Begr\xE4bni\xDForte haben. Niemand von ihnen soll in der freyen Uibung seiner Religion von wem irgend und auf was irgend f\xFCr eine Art ober Vorwand gest\xF6rt oder gehindert werden.
2. Eben die\xDF soll von den Bauern, verm\xF6ge obigem Artikel von 1608 und Diplomspunkt gelten, sie m\xF6gen an der Gr\xE4nze, in Flecken oder Dorfschaften wohnen, sie m\xF6gen Grundherrschaften haben oder auf den G\xFCtern des Fiskus seyn. Sie sollen auf die Art, wie oben erw\xE4hnet, freye Religions\xFCbung haben und weder vom K\xF6nige, noch dessen Ministern, noch von ihren Grundherren, irgend wie und unter irgend einem Vorwande darin gest\xF6rt werden. Diejenigen, welche bisher gehindert worden, sollen die freye Religions-Uibung wieder anfangen und fortsetzen; und sollen nie zu Cerimonien, die ihrer
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Religion entgegen sind, gezwungen werden.
3. Niemand soll die Prediger dieser Leute in Flecken oder Dorfschaften von den Pfarren entsetzen und vertreiben; wo die\xDF geschehen, soll es ihnen frey seyn, sie zur\xFCckzuruffen oder andre an deren Stelle zu w\xE4hlen.
4. Die Beschwerden in R\xFCcksicht der entrissenen Kirchen, welche sowohl 1638, als nachher eingereicht worden, sollen auf dem
n\xE4chsten Reichstage der zur Herstellung der Ruhe gehalten werden soll, vorgenommen werden. Da soll die Sache entweder durch freundschaftlichen Vergleich der St\xE4nde unter sich, oder durch das Wort und Ansehen des
K\xF6nigs, mit Zufriedenheit der Protestanten, g\xE4nzlich entschieden werden. Freyer Gebrauch der Kirchen, so wie die Pfarreink\xFCnfte sollen ihnen gegeben werden, und alle fernere Wegnahme der Beth\xE4user aufh\xF6ren. Aber diejenigen Kirchen, die ein Theil dem andern w\xE4hrend dieser Unruhen entrissen hat, sollen sogleich jezt, ohne den Reichstag zu erwarten, zur\xFCckgegeben werden. Die Religionsbeschwerden k\xFCnftiger
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Zeit aber, sie m\xF6gen von Katholischen oder Evangelischen herr\xFChren, auch andre Beschwerden der Ungern wird der K\xF6nig an jedem Reichstage nach den 17 Punkten v\xF6llig und mit aller Gerechtigkeit gegen die Evangelischen beylegen.
5. Gegen diejenigen, welche diesen Verordnungen — auch in Religlonssachen — zuwider handeln, wird der K\xF6nig am n\xE4chsten Reichstage entweder den 8ten Artikel des
VI. Dekrets des Uladislaus erneuern und vollziehen lassen, oder eine andre angemessene Strafe nebst dem Exekutor derselben bestimmen.
6. Alle diese Punkte sollen, als Erkl\xE4rungen der \xE4ltern Statute im n\xE4chsten Reichstage best\xE4tiget und in die Reichsgesetze eingetragen werden.
Im 7ten Punkte, wo die \xFCbrigen Gegenst\xE4nde des
Friedensschlusses, die am
n\xE4chsten Reichstage verhandelt werden sollen, vorkommen, findet sich auch die Zulassung der
Jesuiten zu Reichst\xE4gen und Besitzungen, und die Vertheilungen der grossen und kleinen Aemter des Reichs ohne R\xFCcksicht auf die Religion.
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Das Diplom, welches 2 k\xF6nigl. R\xE4the \xFCberbrachten, wurde sogleich in der n\xE4chsten Sitzung ( den 1. Okt.) verlesen. Alles schwieg anfangs und war zufrieden. Allein kaum waren die N\xE4hte abgegangen, als der
Erzbischof von Gran, Georg Lippay, sowohl f\xFCr sich, als im Namen der ganzen Geistlichkeit gegen das Diplom, in so fern es die Religlonssache betrift, protestirte. Eben die\xDF thaten einige vom weltlichen Stande, besonders der
Graf Ladislaus Csch\xE1ky,
Franz Rewa,
Franz Balascha,
Adam Vizay — bekannte und vorz\xFCgliche Anh\xE4nger der Jesuiten!
Alles erstaunte \xFCber diesen Schritt — und kein Wunder! es war neu und unerh\xF6rt, gegen ein k\xF6nigl. Diplom, \xF6ffentlich, bey voller Versammlung der St\xE4nde, da alle Mitst\xE4nde zufrieden waren, aufzustehen! Es hie\xDF dem Ansehn des K\xF6nigs nahe treten, ein Diplom wie eine Partikularsache behandeln; es hie\xDF, den geschlossenen Frieden misbilligen und auf die Spitze setzen; ja es hie\xDF, sich selbst widersprechen, da das Diplom nicht sowohl neue Rechte einr\xE4umte als vielmehr die alten Gesetze
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und Freyheiten, die in voriger Zelt mit Einstimmung aller St\xE4nde, selbst der Geistlichkeit, den Evangelischen geschenket worden, wiederholte, erkl\xE4rte und mit neuem Nachdrucke gegen List und Bosheit besch\xFCtzen wollte.
Was die Folgen dieser Protestation anbelangt, so war die n\xE4chste unmittelbar, da\xDF ein langer heftiger Streit zwischen den St\xE4nden sich erhob. Die Evangelischen fa\xDFten jene Protestation sogleich scharf ins Auge, und lie\xDFen sich nicht bereden, sie zu verachten und sich mit der Einstimmung der \xFCbrigen katholischen St\xE4nde, wiewohl sie an Zahl weit \xFCberlegen waren, zu begn\xFCgen. Sie sahen Gefahr und merkten, da\xDF die Geistlichkeit in dieser Protestation einen Hinterhalt suche, den furchtbaren Hinterhalt, sie trotz aller Gesetze und Freyheiten zu beschr\xE4nken und zu kr\xE4nken, mit der Entschuldigung, da\xDF jene Gesetze ohne ihre Genehmigung, ja gegen ihren Willen gemacht worden. Sie forderten also, da\xDF diejenigen, die \xF6ffentlich protestirt hatten, eben so \xF6ffentlich und laut ihrer Protestation entsagen sollten. Die weltlichen
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Magnaten w\xE4ren nicht abgeneigt gewesen, aber die Geistlichkeit und deren heftiges Oberhaupt weigerte sich standhaft. Nur gegen den 22. Okt. kam man endlich auf Vermittlung der geheimen R\xE4hte des K\xF6nigs dahin, da\xDF unter unglaublichem Wortw\xE4gen und w\xE4hlen, eine Formel verfa\xDFt wurde, welche in die Reichstagsartikel einger\xFCckt werden sollte — eine Formel, worinn die Protestation der Geistlichkeit und der andern katholischen St\xE4nde f\xFCr nichtig und ungiltig erkl\xE4rt, und derselben alle Kraft und Wirksamkeit, die Religionsgesetze und Freyheiten zu st\xF6ren, f\xFCr immer abgesprochen wurde.*
Diese Klausel, so wie sie in den Augen der Weisern Nachwelt der Geistlichkeit gar nicht r\xFChmlich ist, konnte auf der andern Seite ihr selbst gef\xE4hrlich und ihren Gerechtsamen nachtheilig werden. Man sah hier ein Gesetz entstehen ohne Genehmigung,
* Contradictionibus Dominorum, Cleri & aliorum quorumvis secularium Catholicorum non obstantibus, imo iisdem in perpetuum nullum vigorem habentibus.
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ja mit Widerspruch des geistlichen Standes, des ersten Reichsstandes! Man sah es entstehen und — gelten! Was einmal gesah, konnte nun schon leichter, im n\xF6htigen Falle wiederholt werden!
Der K\xF6nig hatte verm\xF6ge dem 4ten Punkt des Diploms sogleich nach
geschlossenem Frieden Kommiss\xE4re ausgeschickt, um die R\xFCckgabe der Kirchen, die man sich w\xE4hrend der letzten Unruhen entrissen, ins Werk zu setzen. Die Zeit der Unruhe ward von 1644 den 3ten Febr. bis 1645 den letzten Nov. gerechnet. Allein man fand die Arbeiten der Kommiss\xE4re sehr mangelhaft. Die Schwierigkeiten waren zu gro\xDF, die Kirchen wurden an vielen Orten nicht wirklich \xFCbergeben, die Zeit nicht strenge genug untersucht. Daher verlangten die Evangelischen, da\xDF neue Kommiss\xE4re, von beyden Religionen an gleicher Zahl, mit einer gemeinschaftlich zu verfassenden Instruktion abgeschickt wurden, um die Arbeiten jener zu berichtigen. Die Katholischen stimmten ein und es wurden
die\xDFeits und jenseits der Donau 4 bew\xE4hrte M\xE4nner abgeschickt.
Das n\xE4chste Gesch\xE4ft der St\xE4nde war,
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verm\xF6ge dem 4. Punkt des Diploms, die Beschwerden wegen entrissener Kirchen durch freundschaftlichen Vergleich abzuthun. Ein schweres St\xFCck Arbeit, das bis in den April des folgenden Jahres sich hinein zog, und dann auch weniger durch Vergleich, als durch den Dazwischentritt des
K\xF6nigs entschieden worden! Schon \xFCber die Art, die Sache zu verhandeln, wurde mehrere Tage gestritten! Die Katholischen wollten m\xFCndlich, die Evangelischen aber zeigten mit vielen und t\xFCchtigen Gr\xFCnden, da\xDF es schneller und besser schriftlich geschehen k\xF6nne. Und es geschah so: den ersten Schritt machten sogleich die Evangelischen mit einer Schrift, die sie den 2ten Nov. den Katholischen gaben.
In dieser Schrift bedauern sie den kl\xE4glichen Zustand des Vaterlandes, wodurch es den Verheerungen der Unchristen so sehr Preis gegeben werde. Unter den Ursachen sey die St\xF6rung der Religionsfreyheit die vorz\xFCglichste! Sie h\xE4tten oft die katholischen St\xE4nde um Abwendung dieses Uibels gebeten, sich auf den
Frieden von 1606, an den
Vorkr\xF6nungsartikel von 1608 so wie
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auf den 6ten Punkt der Diplome beruffen, aber vergebens: man habe es entweder gar nicht geachtet, oder zugestanden, aber sogleich wieder gebrochen, und neuerdings Kirchen entrissen. Nun habe der K\xF6nig im 4ten Punkte des Diploms die Sache zum freundschaftlichen Vergleich \xFCberlassen, um desto sicherer alle fernere Unruhe zu verh\xFCten. Sie bitten hierauf um f\xF6rmliche Zur\xFCckgabe aller Kirchen, die ihnen seit 1608 im Lande weggenommen worden, sammt der dazu geh\xF6rigen Pfarren, Gr\xFCnde und Eink\xFCnfte von Viertel, F\xFCnftel, Achtel, und Sechszehntel. Ohnehin sey die Wegnahme derselben den Gesetzen und Diplomen zuwider geschehen — auch seither von den Evangelischen immer dar\xFCber Klage gef\xFChret worden.
Die Katholischen, die ihr Gutachten hierauf geben sollten, z\xF6gerten mit ihrer Antwort so lange, da\xDF die Evangelischen gar keine mehr erwarteten und schon eine Bittschrift an den K\xF6nig fertig hatten, worin sie ihm die Protestation der Geistlichkeit gegen sein Diplom klagten und ihn baten, sie zur Anerkennung und Vollziehung dessen,
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was das Diplom befiehlt, zu bringen. —
Der Personal, der von dem Vorhaben der Evangelischen wu\xDFte, lie\xDF die f\xFCrstlichen Gesandten zu sich ruffen und hielt sie von der Einreichung der Bittschrift zur\xFCck, indem er ihnen die Antwort der katholischen St\xE4nde einh\xE4ndigte. (den 5ten Nov.) Was darinn stand, mu\xDFte beyde Theile nur noch mehr von einander entfernen.
Die Katholiken, hie\xDF es darin, h\xE4tten an dem traurigen Schicksale des Vaterlandes gar keine Schuld: sie h\xE4tten nie Waffen ergriffen, nie B\xFCrgerblut vergossen, nie mit den T\xFCrken und andern entfernten Nationen B\xFCndnisse gemacht, um eine andere Religion, die im Lande aufgenommen worden zu unterdr\xFCcken, oder die ihrige auszubreiten. Ihr Glaube sey der alte r\xF6mischkatholische! jener, den der
H. Stephan schon eingef\xFChrt, den alle nachfolgenden K\xF6nige und die ganze Nation bekannt und gesch\xFCzt, der durch so viele und die \xE4ltesten Gesetze best\xE4tigt worden. Wollte Gott, da\xDF alle Ungarn derselben treu geblieben
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w\xE4ren! Inde\xDF da hier, wie in andern Reichen fremde Lehren sich eingeschlichen und bey der innern Unruhe zu bef\xFCrchten war, Ungarn m\xF6chte von den T\xFCrken verschlungen werden, wurde aus Noht jener
Friede 1606 eingegangen und in den nachfolgenden Zeiten best\xE4tigt. Sie, ihrerseits, s\xE4hen nicht, wie und wo sie diesem Frieden und den folgenden Artikeln zuwider gehandelt, die Ruhe gest\xF6rt oder die verliehenen Freyheiten zu vernichten gesucht. — Was die seit 1608 genommenen Kirchen betrift, so w\xFC\xDFten sie nicht, da\xDF sie den Evangelischen irgend eine Kirche unrechterweise (cum injuria eorundem) oder ihren erhaltenen Freyheiten zuwider (in praejudicium factarum concessionum) entrissen, vielmehr h\xE4tten sie blos das Recht, das ihnen als Besitzern \xFCber ihr Eigenthum zust\xFCnde, gebraucht.
Die Aeu\xDFerungen waren hart und verrichten gar keine Gesinnungen, von denen ein g\xFCtlicher Vergleich zu hoffen war. Die Evangelischen wandten sich daher an den
K\xF6nig ( den 8ten Nov.) und klagten, da\xDF die Katholischen so wenig Gesinnungen des Friedens f\xFChrten; da\xDF sie selbst die w\xE4h-
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rend der letzten Unruhen entrissenen Kirchen nicht zur\xFCckgeben — solche, die durch Kommiss\xE4re zur\xFCckgegeben worden, wieder wegnehmen — und hin und wieder z. B. auf den G\xFCtern des
N\xE1daschdi, das gemeine Volk unter allerley Vorwand in der Religion st\xF6ren. Uiberhaupt weigert sich die Geistlichkeit, das Diplom zu best\xE4tigen, was doch die Absicht des Reichstags sey. Hierauf baten sie den K\xF6nig, dasselbe best\xE4tigen und unter die Gesetze bringen zu lassen.
Bey den St\xE4nden war die Religionsfreyheit leicht ins Reine gebracht, aber bey den Bauern, denen sie 1608 auch verliehen wurde, trafen viele Schwierigkeiten ein. Sie hatten Grundherrschaften. Waren diese katholisch, so kamen die Bauern mit ihnen wegen der Kirchen ins Gedr\xE4nge. Die katholischen Grundherren wollten den evangelischen Bauern die Kirchen zum Gottesdienste nicht lassen, sie sahen sie als ihr Eigenthum an, sie nahmen sie weg und glaubten gar nicht, da\xDF sie dadurch gegen die Religionsgesetze anstie\xDFen. Wirklich war die\xDF der Fall bey den meisten Klrchen, \xFCber
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deren Wegnahme die Evangelischen klagten. Er trat selbst bey vielen Kirchen ein, die w\xE4hrend der letztern Unruhen weggenommen worden, und was geschah? Die Grundherren gaben sie, selbst nach den Willen der Kommiss\xE4re, nicht her — oder nahmen sie abermal.
Als die Evangelischen auf ihre Bittschrift vom Hofe keine Antwort erhielten, sammelten sie alle ihre Beschwerden und gaben (den 11. Nov.) sowohl diejenigen, welche sie bereits l638 eingereicht, vermehrt, als auch die Bedr\xFCckungen, die seit 1638 vorgefallen, in einer langen Reihe aufgez\xE4hlter Thatsachen ein. Hiezu f\xFCgten sie die Bitte an den K\xF6nig, er m\xF6chte, da kein freundschaftlicher Vergleich zu hoffen sey, verm\xF6ge den 4ten Punkt des
Diploms durch sein k\xF6nigliches Wort die Beschwerden zur Zufriedenheit der Evangelischen beylegen, da\xDF jeder Theil f\xFCr die Zukunft genau wisse, was er dem andern zu leisten habe oder von ihm fordern k\xF6nne. —
Den Katholischen, welchen sowohl die Beschwerden als die Bitte der Evangelischen mitgetheilt ward, gefiel es nicht, die Sache
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durch ein Machtwort des
K\xF6nigs entscheiden zu lassen. Sie waren sich gleichsam bewu\xDFt, da\xDF sie freundschaftlich abgethan werden k\xF6nnte, so bald sie sich nur billiger zeigen w\xFCrden, und schlugen vor, da\xDF von beyden Theilen zum Traktat M\xE4nner erw\xE4hlet w\xFCrden, der K\xF6nig aber zwischen ihnen Schiedsrichter ernennen m\xF6chte. Die Evangelischen willigten ein und der K\xF6nig lie\xDF sich gerecht und g\xFCtig finden. Er hielt mit seinem Machtworte zur\xFCck und ernannte einige Hofr\xE4hte zu Mittlern.
Die Evangelischen reichten diesen zuerst eine Schrift ein. (den 15ten Nov.) Sie lie\xDFen von ihrer ersten Forderung etwas nach; \xFCberhaupt war ihr Vorschlag dieser:
1. Was die von 1608-1638 entrissenen Kirchen betrift, so sollen die
Vicegesp\xE4ne der Komitate mit Zuziehung einiger Personen, als der vorz\xFCglichen Edelleute und Beysitzer, deren aber von evangelischer und katholischer Seite gleichviel seyn sollen, sogleich nach dem Schlusse des Reichstags, bey Verlust ihres Amts und Verwendung ihrer G\xFCter zu den Gr\xE4nzen, alle Ortschaften wo dergleichen entrissene Kirchen sind,
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bereisen und genaue Nachricht von der Zahl der ans\xE4\xDFigen Einwohner einziehen. Wo die Zahl der Katholischen gr\xF6\xDFer ist, soll die Kirche den Katholischen bleiben, wo \xFCber mehrere Protestanten sind, den Protestanten sogleich \xFCbergeben werden. Dabey soll es aber dem andern Theile der ohne Kirche bleibt, frey stehen, auf dem dasigen Grunde sich eine Kirche und Schule zu erbauen, wozu ihm der Vize-Gespan auch sogleich den Ort anweisen soll. — Wenn in der Ortschaft 2 Kirchen sind, soll jeder Theil eine erhalten, und wo die Kirche hinf\xE4llt, soll auch die Pfarre und alle Eink\xFCnfte hinfallen.
2. Die Kirchen, welche seit 1638 genommen worden, sollen sammt den Pfarren, Schulen und Eink\xFCnften schlechterdings ohne Z\xE4hlung der Einwohner, durch die Vizegesp\xE4ne, innerhalb bestimmter Zeit zur\xFCckgegeben werden. Es ist die\xDF um so billiger, da
vor 1638 ein k\xF6nigl. Dekret vorhanden ist, auch der vorige
Palatin ausdr\xFCcklich die St\xE4nde erinnert hat, keine Kirchen wegzunehmen.
3. Was die Kirchen anlangt, die w\xE4h-
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rend der letztern Unruhen genommen worden, so findet sich, da\xDF wegen einiger derselben schon 1638 Beschwerden eingereicht, andere aber nach 1638 den Evangelischen genommen worden. Nun soll bey jeder untersucht werden, ob sie vor 1638, oder nach diesem Jahre genommen worden: im ersten Falle soll nach Nro. 1.; im andern nach Nro. 2 verfahren werden, wobey ebenfalls die Vizegesp\xE4ne wirksam seyn sollen.
Dieser Vorschlag war unstreitig fein. Sie lie\xDFen von der alten Forderung etwas nach, und wichen nicht zu viel! Sie setzten solche Richter — und hielten sie unter solcher Strafe an, da\xDF nun wohl die Sache schnell und wirksam vollzogen werden mu\xDFte. Auch war der Gedanke einer solchen Inquisition nicht neu. Schon zu den Zeiten des
Palatins Thurzo ward sie zwischen beyden Theilen gebraucht, der
K\xF6nig hatte 1638 eine solche angeboten, und es konnten ohne eine solche unm\xF6glich die Kirchen- und Pfarreink\xFCnfte bestimmt werden. Allein den Katholischen war es gar nie in den Sinn gekommen, ihnen auch nur die H\xE4lfte von allem einzur\xE4umen. Die Hofr\xE4hte selbst hielten
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diese Forderungen f\xFCr hart, und beschuldigten sie, da\xDF sie Ursache und Anla\xDF zur Uneinigkeit g\xE4ben, indem sie \xFCbertriebene, unm\xF6gliche Dinge forderten.
Man wird sich hier\xFCber gar nicht wundern, wenn man auf den Grund der Sache zur\xFCckgeht. In dem Streite wegen der Wegnahme der Kirchen gerieht man auf die Fragen — und man mu\xDFte darauf gerathen: Ist der Grundherr der katholisch ist, schuldig, die Kirche im Dorfe der Evangelischen dauern zu lassen? Geh\xF6rt die Kirche nicht den Bauern — und handelt der Grundherr, der sie als sein wegnimmt, nicht der Religionsfreyheit zuwider? Diese Fragen mu\xDFten durchaus gr\xFCndlich gehoben werden, mit ihnen waren aber auch die Beschwerden der Evangelischen von selbst entschieden. —
Nun beantworteten die Katholiken sie hartn\xE4ckig mit Nein, die Evangelischen eben so hartn\xE4ckig mit Ja. Beyde Theile nicht ohne Gr\xFCnde, deren freylich einige leicht, und sophistisch waren.
Die Evangelischen behaupteten, da\xDF den
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Bauern auch Kirchen erlaubt seyen, weil sie eben so, wie die St\xE4nde, freye Religions-Uibung h\xE4tten; weil diese einen Prediger, der Prediger eine Wohnung und Kirche nach sich ziehe; weil die freye Religions-Uibung den Flecken und Dorfschaften erlaubt sey, diese Orte aber die Kirche in sich begreifen; weil die Bauern in ihrer Religions-Uibung nicht gest\xF6rt werden sollten, die gr\xF6bste St\xF6rung aber wohl diese sey, wenn man ihnen die Kirchen nehme und Prediger wegschafte; weil von der ganzen Religions-Freyheit der Bauern wenig oder nichts \xFCbrig bliebe, wenn sie ohne Kirchen seyn m\xFC\xDFten; weil im Gesetze befohlen sey, da\xDF sie bey der freyen Religions-Uibung und dem Genusse derselben bleiben sollten: der Genu\xDF aber, in dem sie waren, war eben, da\xDF sie die Kirchen gebrauchten, folglich m\xFC\xDFten ihnen auch die Kirchen bleiben; endlich, weil auch da, wo die Kirchen an sich dem Grundherrn geh\xF6ren, doch der Gebrauch der Kirchen durch die Religionsartikel den Bauern verliehen worden.
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Die Katholischen dagegen sagten: „Wir l\xE4ugnen die Religionsfreyheit des Bauern nicht und wollen sie auch nicht schm\xE4lern. Wir gestehen ihnen zu, was ihnen die Landesartikel und Diplome erlauben, aber auch nicht mehr! Jeder unter ihnen darf die Lehre
Luthers oder
Kalvins bekennen und dabey bleiben ohne verhindert zu werden! Jeder darf seine Religion frey \xFCben, Predigten h\xF6ren, die Sakramente genie\xDFen, ohne verhindert zu werden. Er darf in ein nahes Dorf, in eine benachbarte Kirche, wo er f\xFCr sich Gottesdienst findet, gehen und Gebrauch davon machen. Alles die\xDF ist ihnen zugestanden. In dem
neuesten Diplom ist noch mehr! Sie sollen die Prediger die ihnen genommen worden, zur\xFCckruffen, sie sollen ungest\xF6rt Haus- und \xF6ffentlichen Gottesdienst halten, ja, wenn es n\xF6htig ist, Prediger von andern Orten zu sich kommen lassen und gebrauchen d\xFCrfen. Doch kann die\xDF nur von jetzt an f\xFCr die Zukunft gelten, da es erst im neuesten Diplom ertheilet worden."
„Allein in welchem Artikel oder Diplom
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ist den Bauern das Recht Kirchen zu haben, gegeben worden? Nirgends. Vielmehr l\xE4\xDFt sich aus allen Artikeln zeigen, da\xDF die Kirchen nicht den Bauern, sondern den Grundherren, welche St\xE4nde sind, geh\xF6ren. Verm\xF6ge des
Wienerfriedens haben die Bauern gar nichts zu fordern, vielmehr k\xF6nnen die Grundherren, welche hier Religlonsfreyheit erhalten, darauf bauen, ja — da es dort hei\xDFt, die katholischen Kirchen sollten frey und unangetastet bleiben, so d\xFCrfen die evangelischen Bauern gewi\xDF nicht die Kirchen ihrer katholischen Grundherren nehmen. Nur in dem Artikel von 1608 wird den Bauern erst freye Religionsuibung geschenkt. Sollten sie aber aus diesem Grunde auch die Kirchen fordern, so k\xF6nnen es die Grundherren aus eben dem Grunde. Sie haben eben die Freyheiten und noch gr\xF6\xDFere: ja es steht, die St\xE4nde sollen \xFCberall auf ihren G\xFCtern freye Religions-Uibung haben, also gewi\xDF auch die Kirchen, die zu ihren G\xFCtern geh\xF6ren und ein Theil derselben sind. Der VI. Punkt des
Ferdi-
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nandischen Diploms und der Artikel von 1618 ertheilen den Bauern eben so wenig die Kirchen. Nirgends ist ihnen die Religionsfreyheit ertheilt mit den Worten „una cum templis". Und wiewohl sich bekanntlich die Evangelischen um diese Zeit viel M\xFChe gaben, diese Worte einzuschalten, brachten es doch einige Gesetze des Landes, verbunden mit unsern Gr\xFCnden dahin, da\xDF sie selbst davon lieber abstunden. Was das
neueste Diplom betrift, so steht im ersten Artikel ausdr\xFCcklich: die St\xE4nde sollen freye Religions-Uibung und Gebrauch der Kirchen haben. Im 2ten wird den Bauern die Religions-Uibung, ohne Erw\xE4hnung der Kirchen, zugetheilt. Also die Grundherren, nicht die Bauern, sollen die Kirchen haben! Es m\xFC\xDFte zwischen beyden Artikeln ein Widerspruch seyn, wenn die Kirchen zuerst den Grundherren und bald darauf eben dieselben den Bauern zugetheilt w\xFCrden.
Unser Streit r\xFChrt gr\xF6\xDFtentheils von einem Irrthume her, den die Evangelischen hegen. Sie glauben, da\xDF freye Re-
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ligions-Uibung mit dem Gebrauch der Kirchen nohtwendig verbunden sey. Die\xDF ist irrig. Man mu\xDF jene von diesem unterscheiden: jene kann ohne diesem Statt haben. In mehrern L\xE4ndern haben die Evangelischen freye Religions-Uibung ohne Kirchen. In mehrern St\xE4dten von Ungarn z. B. in
Pre\xDFburg,
Tyrnau etc. hatten die Evangelischen mehrere Jahre hindurch freye Religions-Uibung, ohne Kirchen zu haben. In der That ist es schon freye, selbst \xF6ffentliche Religions-Uibung, wenn man in einem Orte, w\xE4re es auch ein Privathaus, zusammenkommt und nicht gest\xF6rt werden darf. Auch bringt die freye Religions-Uibung nicht mit sich, da\xDF man in der Kirche eines Andern, wider Willen des Besitzers, Gottesdienst halten darf. Ja, unm\xF6glich k\xF6nnen wir zugeben, da\xDF freye Religions-Uibung und Besitz der Kirchen eins und nothwendig beysammen sey. Sollten wir Katholische in jenen St\xE4dten, sollten wir da nirgends freye Religions-Uibung haben, wo wir keine Kirchen haben, und m\xFC\xDFten wir auch \xFCberall Kirchen vorzei-
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gen, um freye Religions-Uibung zu haben? Nein! Man unterscheide also nur immer und sorgf\xE4ltig freye Religions-Uibung von dem Besitze der Kirchen.
Ist in den Gesetzen daf\xFCr gesorgt, da\xDF der Bauer in seiner Religions-Uibung nicht gest\xF6rt werden soll; so d\xFCrfen es gewi\xDF die St\xE4nde noch weniger werden! Die\xDF gesch\xE4he aber, wenn die Bauern die Kirchen ihrer Grundherren wegnehmen, die katholischen Pfarrer wegschaffen und ihren Gottesdienst einf\xFChren w\xFCrden. Auch wird dadurch die freye Religions-Uibung noch nicht gest\xF6rt, wenn dir nicht erlaubt wird, in einer Kirche, die nicht dein ist, Gottesdienst zu pflegen.
Auch das Grundherren-Recht l\xE4\xDFt es nicht zu. Verm\xF6ge diesem kann der Bauer gar kein Eigenthum — nichts, was einer festen dauerenden Besitzung \xE4hnlich sieht, auf den Grunde seines Herrn haben. Wie sollte er Kirchen besitzen k\xF6nnen? Zu dem
Haben nicht die Grundherren das Patronatrecht der Kirchen? Ja! Ihnen, nicht den Bauern sind alle jene
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Schenkungen der K\xF6nige gewacht worden. Ihnen steht es frey, die Kirchen auf ihren Grund f\xFCr sich zu nehmen, Einrichtungen, die sie wollen, darin zu treffen, die Geistlichen, die sie wollen, einzuf\xFChren — ganz so, wie sie den Bauern Wiesen und Aecker abnehmen und f\xFCr sich anwenden k\xF6nnen.
Sie selbst, die Evangelischen, lie\xDFen das Patronatrecht nie aus ihren H\xE4nden. Die katholischen Grundherren, \xFCber welche sie sich beklagen, da\xDF sie auf ihren G\xFCtern die Kirchen weggenommen, sind — sie gestehen es selbst — meistens solche, die vorhin evangelisch waren, nachher zu uns her\xFCbergetreten sind. Ohne Zweifel hatten diese, mit ihrem Beyfall, vor der Bekehrung das Patronatrecht und \xFCbten es. Sollten sie nun durch ihren Uibertritt die\xDF Recht verloren haben? Nein, sie haben es, wie vorhin!
Die Evangelischen sagen wohl, der Besitz der Kirchen mag den Grundherren bleiben, den Gebrauch sollen und m\xFC\xDFen die Bauern haben. Aber haben sie die\xDF je selbst gehalten? Die Magnaten,
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so wie sie in der vorigen Zeit die Lehre
Luthers annahmen, verjagten sogleich schnell und grausam genug, gegen den Willen der Bauern, von ihren G\xFCtern die katholischen Pfarrer — und f\xFChrten Prediger ihres Glaubens ein. So thaten es die Vorfahren der
Grafen Batty\xE1ny,
N\xE1daschdi,
Zriny,
Homonnay,
Sz\xE9csy,
Balascha,
Per\xE9ny,
Illyesh\xE1sy,
Thurzo etc. Hierin handelten sie entweder recht oder unrecht, den Gesetzen gem\xE4\xDF oder zuwider. War es nicht recht, so verbessern es nun mit Recht die Katholiken, da sie die rechtm\xE4\xDFigen Besitzer wieder einsetzen, und verdienen keine Anklage. War es aber recht, nun so handeln die Katholischen, die eben die\xDF auf ihren G\xFCtern thun, auch recht, und vielleicht noch mehr, da ihre Religion von Alters her im Reiche Sitz hat, jene nur ohnl\xE4ngst durch gewisse Einr\xE4umungen und Erlaubnisse dazu gelangt ist.
Die\xDF sind die Gr\xFCnde, die beyde Theile gegeneinander anf\xFChrten.
( Der Beschlu\xDF folgt.)
T.