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IX.

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Dritte Fortsetzung des VI. Stücks.

Daß jegliches Clima besondere Arten von Nahrungsmitteln für Menschen und Thiere hervor bringet, ist außer allem Zweifel. Ich würde daher den Einfluß desselben in die Neigung und Sitten der Einwohner um ein Grosses bestärken, wenn ich noch untersuchen wollte, wie die Einwohner wegen der Speisen, wovon sie sich ernähren, einen verschiedenen Charakter unter einander bekommen müßen. Allein ich darf dieses wohl nicht ausführlich berühren. Wir können uns davon überzeugen, wenn wir uns nur in dem Verhältnisse mit unsern Vorfahren, den alten Hungarn, betrachten wollen. Nachdem wir angefangen haben, uns an verschiedene ausländische Getränke zu gewöhnen; nachdem wir die einheimischen Früchte, die uns

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der Boden darbietet, weniger als die aus der Fremde herbey geschafften schätzen ; nachdem wir alle mögliche Mühe anwenden unsern Körper kraftlos zu machen, und die Lebensgeister zu betäuben: nachdem sind wir unter eben dem Himmel zu einer andern Art Menschen geworden, für die man neue Einrichtungen, und neue Gesetze hat gehen müßen. Wenn ich daher gegenwärtig zu dem zweyten Punkte meines Entwurfes komme, so werde ich darinn ungemein sicher verfahren, wenn ich die Beyspiele, die in der Einrichtung verschiedener Völker vorhanden sind, vor mich nehme, sie mit dem, was ich oben vom Clima gesagt habe, vergleiche, und meine Absicht dadurch erweise. Denn aus dem Vorhergehenden erhellet ziemlich deutlich, daß das Clima in die Gemühtsbeschaffenheit seiner Einwohner einen Einfluß hat. Wird sich nun ein verständiger Gesetzgeber nach der Denkungsart und Beschaffenheit seiner Unterthanen richten, so wird er sich eben dadurch zugleich nach dem Clima richten. Und das ist es, was wir die Wirkung des Clima auf die Gesetze nennen. Ich will dieses genauer untersuchen, Ich will von einigen italiänischen Gesetzen anfangen, die mit dem

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dortigen Himmelsstriche, wohl bestehen, da sie sich hergegen für den in Deutschland gar nicht schicken. Ich muß hiebey alle diejenigen zum voraus um Vergebung bttten, die von keinem andern als dem römischen bürgerlichen Rechte etwas wissen wollen, und ihren Gebrauch für alle Länder in der ganzen Welt gleich geschickt halten. Denn, daß ich diese Leute beleidigen werde, ist unstreitig, und ich würde auch ihren Unwillen daraus abnehmen können, weil ich von einer Sache reden muß, mit der sie sehr wenig zu schaffen haben. Die Römer hatten eine gewisse gesetzte Zeit sich zu verheurahten, die man weder in der Jugend noch auch im Alter über schreiten durfte. Dem jungen Frauenzimmer wurde das zwölfte, den Jünglingen aber das vierzehnte Jahr angewiesen. Dio Cassius berichtet ausdrücklich, daß August allen gänzlich untersaget habe, sich mit einem Mädgen vor dem zehenten Jahre zu verbinden, die Heurath aber vor ihrem zwölften zu vollziehen. Der Juriste Pomponius bestätiget dieses. Ein Frauenzimmer, spricht er, das vor dem zwölften Jahre einem Manne anvertrauet wird, ist denn allererst seine rechtmäßige Ehegattinn, wenn

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es bey ihm das gedachte Jahr über schritten hat. Frägt man, woher die Römer so jung zur Heuraht haben schreiten können, so darf man nur das Clima von Italien betrachten. Beyde Theile waren in den gedachten Jahren mannbar, und sie sind es noch itzo, wenn man die Lebensart und den Zustand der heutigen Italiäner kennet. Weil diese Leute unter einem ziemlich warmen Himmel wohnen, die Deutschen hergegen ein gemäßigteres Clima haben, so haben bey ihnen beyderley Geschlechter zum heurahten geschickter werden können, als bey den Italiänern. Tacitus, wenn er von den Sitten der Römer etwas beybringet, setzet ihnen sogleich die Gewohnheiten der Deutschen entgegen, die, wie er berichtet, allererst bey guten Jahren unter sich zur Heuraht schreiten, wenn sie ihre Kräfte völlig erlanget, und beyde Theile, wo möglich gleiches Alter haben. Ihre Kinder, setzet er hinzu, werden daher eben so stark, wie die Aeltern. Eben dieses Urtheil fällt auch Cäsar von den Deutschen, „Die am spätesten mannbar werden, verdienen unter ihnen das meiste Lob. Sie glauben, daß dieses das Wachsthum befördere, die Kräfte unterhalte, und die Nerven stärke. Nichts

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ist schändlicher unter ihnen, als wenn jemand vor seinem zwanzigsten Jahre bey einem Mädgen schläft.,, Und eben dieses war fast die gesetzte Zeit, unter welcher sich nicht leicht jemand bey den alten Deutschen verheurahtete: eine Zeit, die den Römern in der That ein Wunderwerk würde gewesen seyn. Ein unverheurahtetes Mädgen von zwanzig Jahren war in Rom dasjenige, was bey uns eine Jungfer von achzigen ist. Diejenigen, welche diese Verfassung der Römer, ihre Kinder frühzeitig zuverheurahten, von ihrer besondern Staatsklugheit herleiten, haben nicht eben völlig Recht. Es kann seyn, daß sie es für gut gehalten haben, wenn das Land früher bevölkert würde, und neue Bürger, bekäme. Aber es kann doch nicht seyn, daß sie ihre Staatsklugheit hätten in Ausübung bringen können, wenn nicht die Leute wegen des warmen Clima so früh wären mannbar und zum Heurahten geschickt gewesen. Es ist freylich keine Ursache vorhanden, jungen Leuten, die ihr gehöriges Alter und Kräfte haben, das Heurahten zu untersagen: aber es sind triftige Ursachen da, sie von solchen Ehen abzuhalten, wo sie der Republik schwache, und unnütze Bürger

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zeugen würden. Dieses sahen die alten Deutschen gar wohl ein, und ihre Nachkommen haben es in diesen Ländern immer beybehalten. Weil sich die jungen Leute in Rom schon so früh zusammen begaben, so geschah es, daß sie auch sehr früh aufhörten, die Endzwecke der Republik in diesem Stücke zu erfüllen. Die Römer hielten daher alle diese Ehen in Ansehung des Kinderzeugens, als um welches willen eigentlich die Leute unter ihnen heurahten mußten, für ungiltig, die ein Mann über sechzig, und eine Frauensperson über fünfzig Jahre mit einander vollzogen. Man brachte so gar unterm Claudius den persicianischen Rahtschluß auf, wodurch einem solchen, der über sechzig Zahre alt, annoch Heurahtete, eine beständige Strafe auferlegt wurde. Man änderte zwar hierin nachgehends etwas, allein darin blieb man doch einstimmig, daß bey dergleichen alten Personen der wahre Endzweck, den die Republik bey dem Ehestande hätte, gänzlich wegfiele.

Die Fortsetzung folgt.

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Beyspiel der Treue, und Liebe eines Hundes.

Ans dem British Magaz.

Nachdem ich neulich die Nordstrasse bereisete, und in Baldock einkehrte, nahm ich, und mein Reisegefährter einen Spatziergang um die Stadt vor; und nach meiner Gewohnheit, an jedem Orte, wo ich hinkomme, besuchte ich auch den Kirchhof. Wie wir hinaufgiengen, wurden wir in grosse Bewunderung gesetzet, da wir einen kleinen Hund, welcher in der gewöhnlichen Stellung, als ob er etwas sehnlich verlangte, ungefähr vier Ellen von einem, dem Anscheine nach frischen Grabsteine saß, und mit nach forschendem Gesichte,, und Aufmerksamkeit, die Aufschrift, als ob er sie läse, anschaute. Wir betrachteten ihn fast eine Viertlstunde, während welcher Zeit, er seine Augen niemals von seinem Gegenstande abwandte, oder uns im geringsten bemerkte, ob wir gleich kaum einen

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starken Schritt von ihm stunden. Wie wir aber vollends auf ihn zukamen, lief er weg. Wir überlasen die Aufschrift, Und bemerkten daraus, daß Sara Goldsmith daselbst begraben läge. Gleich darauf gieng, ein Einwohner der Stadt über den Kirchhof. Die Neugierde trieb mich an zu fragen: ob er etwas besonders von der Person, die hier, ich zeigte auf den Stein, begraben wäre, wüßte? Ja mein Herr, antwortete der Mann, Merkwürdiges genug, denn ich glaube, daß sie das dickeste Frauenzimmer in der Welt war, denn sie wog 28. Stein (560. Pfund) ohne der Eingeweide. — Ich fragte, ob sie in ihrem Leben einen Hund gehabt habe? Er antwortete: sie hatte freylich einen kleinen verdammten bellenden Hund sehr lieb, welcher seit 2. Jahren, die Zeit, da sie gestorben, des Tages dreymal nach ihrem Grabe läuft, und daselbst eine Weile nachdenkend sitzt. Dieser Vorfall gab mir eine ernsthafte, obgleich angenehme Empfindung, und wird es vielleicht auch den Lesern geben.


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Topic revision: r9 - 15 May 2011, MarleneBurgstaller
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